Hausverwaltung
Hausverwaltung - was ist das?
Viele Eigentümer antworten auf die Frage nach der Verwaltung ihres Objektes mit: "Das mache ich nebenbei." oder "Warum haben wir überhaupt einen Verwalter nötig?" Der Gesetzgeber hat aus guter Überlegung angeordnet, dass Wohnungseigentümergemeinschaften einen Verwalter zu bestellen haben, so dass es keine Wohnungs-Eigentumsanlage ohne Verwalter gibt.
Der Verwalterberuf stellt hohe Anforderungen
Die Auswahl des richtigen Verwalters ist keine leichte Aufgabe, denn allzu häufig sind verschiedene Angebote im Leistungsumfang nicht vergleichbar. Für den Kunden ist es äußerst schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen. Und häufig kommt die Erkenntnis erst dann, wenn es bereits zu ärgerlichen Verlusten oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist.
Breites Dienstleistungsangebot
Wir kennen die Probleme unseres Berufsstandes. Miet- oder Eigentumswohnungen darf heute jeder verwalten. Dem seriösen und fachlich qualifizierten Verwalter mit einer hoch intensiven Dienstleistung steht das negative Image einer kleinen Anzahl inkompetenter Mitbewerber entgegen. Deshalb müssen Haus- und Wohnungseigentümer äußerst sorgfältig darauf achten, wem sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, und sich nicht vom Niedrigpreis-Angebot blenden lassen. Zufriedene Kunden akzeptieren sehr schnell, dass gute Leistung einen Preis hat, der sich vielfach auszahlt. Für die Verwaltertätigkeit profilieren sich Zunehmens immer mehr Verbandsmakler, die die Hausverwaltertätigkeit hauptberuflich ausüben.
Verwalter-Image
Der Immobilien Verband Deutschland (IVD) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen seiner Mitglieder -ausschließlich qualifizierte Immobilienverwalter- wahrzunehmen. Eine Vielzahl von Maßnahmen für interne und öffentliche Informationsarbeit sorgen für eine klare Leistungsbeschreibung auf hohem Niveau. Wohnungseigentum und Mietshäuser können ihren Wert nur erhalten, wenn sie ordnungsgemäß und sachkundig verwaltet werden. Wir als IVD-Fachverwalter sind hier Spezialist. Wir kennen uns im WEG-Recht ebenso gut aus wie im Mietrecht.
Die Auswahl des richtigen Verwalters ist keine leichte Aufgabe, denn allzu häufig sind verschiedene Angebote im Leistungsumfang nicht vergleichbar. Für den Kunden ist es äußerst schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen. Und häufig kommt die Erkenntnis erst dann, wenn es bereits zu ärgerlichen Verlusten oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist.
Welche Leistung erbringt ein Hausverwalter?
WEG Verwalter
Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch die Wahl der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine bestimmte Zeit. Seine Aufgaben sind in §23 - §29 des WEG Wohnungseigentumsgesetzen geregelt. Er ist der Vertreter und Treuhänder der Eigentümergemeinschaft nach innen und nach außen.
Zu seinen Aufgaben gehören die kaufmännische und technische Verwaltung des Wohnungseigentums. Sie umfassen im Wesentlichen:
- - Gemeinschaftliche Gelder verwalten sowie sämtliche Zahlungen und Leistungen zu Bewirken und entgegen zu nehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Eigentums zusammenhängen.
- - Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sind.
- - Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.
- - Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt wird.
- - In dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderliche Maßnahmen treffen.
- - Mindestens einmal im Jahr Eigentümerversammlungen vorbereiten und durchzuführen.
- - Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen.
- - Einen Wirtschaftsplan für das jeweilige Kalender- oder Wirtschaftsjahr erstellen.
- - Die Jahresabrechnung zu erstellen.
- - Für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums die erforderlichen Maßnahmen treffen.
Verwalter des Sondereigentums
Ergänzend zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem WEG, übernehmen wir auch die Verwaltung des Sondereigentums
Verwaltung von Miethäusern
Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner
Vereinfacht ausgedrückt treten wir hier an Stelle des Objekteigentümers und verrichten unsere Arbeit so als wäre es unser Eigentum. Dazu gehört auch die Beschaffung neuer Mieter, natürlich nach vorheriger eingehender Prüfung, einschließlich der Bonitätsprüfung durch die Kreditreform, deren Mietlied wir selbstverständlich sind.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung haben wir festegestellt, das die meisten Eigentümer von Wohnanlagen mit der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, die von einer sachgerechten Verwaltung erwartet wird, überfordert sind.
Wir können uns deshalb als sachkundige, kompetente und erfahrene Hausverwaltung nur empfehlen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir führen gerne mit Ihnen unverbindlich ein Gespräch.